Pflege:
Der ausgewiesene Ruh-Wald Flakenholz unterliegt nicht mehr forstwirtschaftlicher Nutzung. Er ist ausschließlich zum Bestattungswald gewidmet. Das „Niedersächsische Wald- und Landschaftsgesetz (NWaldLG)“ behält auch für die Fläche des Ruh-Wald Flakenholz seine Gültigkeit. Der biologische Zyklus bestimmt diese Waldfläche. Grabpflege, Grabschmuck, Devotionalien oder sonstige Gestaltung, wie auf herkömmlichen Friedhöfen üblich, sind nicht nötig und nicht erlaubt. Die Entwicklung zur Ursprünglichkeit dieses Waldes wird somit gefördert und gehört existenziell zum Konzept:
Ruh-Wald Flakenholz
„Natur-, Waldbestattung im Weserbergland“